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Fachoberschule

Der Weg zur Fachhochschulreife

Die Fachoberschule baut auf dem mittleren Abschluss auf und vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten für gehobene Aufgaben in Wirtschaft, Verwaltung und Industrie. 

Mit dem Abschluss der FOS erhalten die Schülerinnen und Schüler die allgemeine Fachhochschulreife.

Unabhängig von der in der Schule gewählten Fachrichtung berechtigt dieser Abschluss zum Studium aller Fächer an allen Fachhochschulen Deutschlands sowie der gestuften Studiengänge (Bachelor-Studiengänge) an hessischen Universitäten.

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Hans-Ulrich Daab

Abteilungsleiter Abteilung I

Organisation

Die Fachoberschule kann auf zwei verschiedene Arten absolviert werden - zweijährig direkt nach dem mittleren Abschluss oder einjährig nach einer bereits abgeschlossenen Berufsausbildung.

Form A

Die Fachoberschule in der Form A kann unmittelbar nach dem mittleren Abschluss besucht werden. Sie dauert dann zwei Jahre. In der Klasse 11 findet an zwei Tagen pro Woche Unterricht statt. Drei Tage sind die Schülerinnen und Schüler im Praktikum in einem Betrieb oder einer anderen Einrichtung. Das Praktikum muss dem gewählten fachlichen Schwerpunkt entsprechen. In der Klasse 12 besuchen die Schülerinnen und Schüler den Unterricht an fünf Tagen pro Woche.
Das Unternehmen, in dem das Jahrespraktikum absolviert wird, darf sich die Schülerin bzw. der Schüler selbst aussuchen. Dabei gilt es zu beachten, dass der Praktikumsbetrieb die inhaltlichen Anforderungen der Fachrichtung abdecken kann. Mehr Informationen zu den Anforderungen finden Sie als Donwload-Dokument bei der jeweiligen Fachrichtung. Außerdem finden Sie dort eine Übersicht über die Betriebe, die bereits ein Praktikum angeboten haben.

Aufnahmevoraussetzungen

  • Versetzung in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe oder mittlerer Bildungsabschluss (z. B. von der Realschule oder BFS) bzw. ein gleichwertig anerkanntes Zeugnis. Dabei müssen in Deutsch, Englisch und Mathematik mindestens zwei Noten befriedigend und keine Note schlechter als ausreichend sein. 
  • Praktikantenvertrag


Anmeldung Form A

Die Anmeldung erfolgt in der Regel durch die bisher besuchte Schule                           bis spätestens 31. März und benötigt folgende Anlagen:

  • Anmeldeformular (finden Sie unter ‚Downloads‘)
  • Lebenslauf mit Lichtbild
  • Die beiden letzten Schulzeugnisse (beglaubigte Kopien)
  • Eignungsfeststellung der abgebenden Schule
  • Praktikantenvertrag
  • Bescheinigung über Berufsberatung (Arbeitsamt) oder Schullaufbahnberatung (abgebende Schule)
  • Aufenthaltsgenehmigung/Duldung (für ausländische Schülerinnen und Schüler außerhalb der EU)
  • Erklärung über bereits absolvierte Zeiten an einer Fachoberschule (nur für Bewerber, die nicht über die abgebende Sek-I-Schule angemeldet werden)

 

Form B

Schülerinnen und Schüler der Fachoberschule in der Form B haben den mittleren Abschluss sowie bereits eine Berufsausbildung absolviert und besuchen nur die Klasse 12 der Fachoberschule. Sie müssen allerdings den fachlichen Schwerpunkt wählen, der ihrer Ausbildung entspricht.

Aufnahmevoraussetzungen

  • Versetzung in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe
  • Mittlerer Bildungsabschluss (z. B. von der Realschule oder BFS) oder gleichwertig anerkanntes Zeugnis. Dabei müssen in Deutsch, Englisch und Mathematik mindestens zwei Noten befriedigend und keine Note schlechter als ausreichend sein (oder, wenn diese Noten nicht erreicht werden, mindestens eine 3,0 als Durchschnittsnote im Berufsschulabschlusszeugnis)
  • Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf oder eine mindestens zweijährige einschlägige praktische Tätigkeit in einem anerkanntem Ausbildungsberuf und Abschlusszeugnis der Berufsschule oder gleichwertig anerkanntes Zeugnis.


Anmeldung Form B

Die Anmeldung erfolgt durch den Bewerber bis spätestens 31. März und benötigt folgende Anlagen:

  • Anmeldeformular (finden Sie unter ‚Downloads‘)
  • Lebenslauf mit Lichtbild
  • Zeugnis des Mittleren Abschlusses bzw. der Zulassung zur Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (beglaubigte Kopie)
  • Nachweis einer Abschlussprüfung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf oder einer mindestens dreijährigen praktischen Tätigkeit in einem solchen Ausbildungsberuf
  • Evtl. Abschlusszeugnis der Berufsschule
  • Aufenthaltsgenehmigung/Duldung (für ausländische Schülerinnen und Schüler außerhalb der EU)
  • Erklärung über bereits absolvierte Zeiten an einer Fachoberschule

Bei Interesse gibt es alle notwendigen

Formulare und Dokumente im Download-Bereich.

Kontakt

Berufliche Schulen Untertaunus
Pestalozzistraße 5, 65232 Taunusstein

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