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Höhere Berufsfachschule

Direkt zum Berufsabschluss

Die zweijährige Höhere Berufsfachschule (Jahrgangsstufe 11 und 12) baut auf dem mittleren Abschluss auf und führt zu einem Berufsabschluss. Sie vermittelt Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die erforderlich sind, um als „Staatlich geprüfte/er Assistent/in” tätig zu werden. Der berufliche Abschluss ermöglicht den direkten Einstieg in das Berufsleben.

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Hans-Ulrich Daab

Abteilungsleiter Abteilung I

Organisation

Alle drei Ausbildungen dauern zwei Jahre und beinhalten allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Unterricht. 

Praxis

Da es sich um eine schulische Ausbildung handelt, arbeiten die Auszubildenden nicht parallel in einem Betrieb, wie es bei einer dualen Ausbildung der Fall ist. Bestandteil der Ausbildung ist daher ein Betriebspraktikum, das je nach Fachrichtung unterschiedlich organisiert ist.

Für die Ausbildung zur/zum IT-Assistentin/IT-Assistenten ist ein vier- bis achtwöchiges Betriebspraktikum vorgesehen, das in zwei Praktikumsphasen aufgeteilt und im selben oder in unterschiedlichen Unternehmen absolviert werden kann.

Im Ausbildungsgang Fremdsprachensekretariat ist ein mindestens vierwöchiges Praktikum Pflicht, das im Ausland absolviert werden soll.
Für die angehenden IT-Assistentinnen und -Assistenten ist dies nicht üblich, aber in Ausnahmefällen möglich.
Bei Praktika im Ausland kann ein Zuschuss aus dem europäischen Förderprogramm Erasmus+ über die Schule beantragt werden.

In der Fachrichtung Sozialassistenz werden zwei vierwöchige Betriebspraktika bereits im ersten Ausbilungsjahr absolviert. Im zweiten Jahr findet an drei Tagen in der Woche Fachpraxis statt (=Jahrespraktikum), an den beiden anderen Tagen ist Unterricht.

Anmeldung und Aufnahme

Anmeldung:
Die Ausbildung beginnt mit dem Schuljahresbeginn nach den Sommerferien in Hessen.
Die Aufnahme erfolgt in der Regel über die abgebende Schule und soll bis zum 30. April beantragt werden. Zur Anmeldung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Anmeldeformular (Sekretariat, Homepage)
  • Tabellarischer Lebenslauf und Lichtbild
  • Beglaubigte Fotokopie des letzten Zeugnisses
    (Halbjahreszeugnis oder Zeugnis des mittleren Abschlusses)
  • für ausländische Schülerinnen und Schüler außerhalb der EU: Aufenthaltsgenehmigung

Falls Sie Unterlagen persönlich abgeben möchten, steht Ihnen unser Sekretariat zu den Geschäftszeiten offen.

Aufnahmevoraussetzungen:
Zugangsvoraussetzung ist das Zeugnis eines mittleren Abschlusses mit mindestens befriedigenden Leistungen in zwei der Fächer Deutsch, Englisch oder Mathematik und ausreichender Leistung im dritten Fach. Gymnasialschüler benötigen die Zulassung zur Einführungsphase.

Über Ausnahmen entscheidet der Schulleiter.

Bei Interesse gibt es alle notwendigen

Formulare und Dokumente im Download-Bereich.

Kontakt

Berufliche Schulen Untertaunus
Pestalozzistraße 5, 65232 Taunusstein

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